Der Chikara Club Erfurt verfügt nach § 33 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen betrieblichen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem
Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur
Gesundheit der Mitglieder, Trainer, Eltern und allen am Trainingsbetrieb Beteiligten beizutragen.
Die Verantwortlichen (UN, Vorstand, usw), Trainer und Assistenztrainer gehen dabei mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Mitglieder die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen.
Alle Beschäftigten im Studio und im Verein sowie alle weiteren regelmäßig am Trainingsbetrieb beteiligten Personen sind darüber hinaus angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Instituts zu beachten. Über die Hygienemaßnahmen werden die Mitglieder, Trainer und die
Erziehungsberechtigten auf jeweils geeignete Weise hingewiesen.
Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der
Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über
die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über die Hände, die
dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt
gebracht werden, eine Übertragung möglich.
Wichtigste Maßnahmen zur persönlichen Hygiene:
Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Training ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Teilnehmer in den Trainingsräumen entsprechend weit auseinanderstehen und damit deutlich weniger Teilnehmer pro Trainingsraum zugelassen sind als im Normalbetrieb. Abhängig von der Größe des Trainingsraums sind die Gruppeneinzuteilen, sind in der Regel maximal 10-15 Teilnehmer. Die Sportler verbleiben in der Regel während des gesamten Trainings in einem Trainingsraum. Partnertraining (im Karate Kumite und Selbstverteidigung) sind eingeschränkt möglich. Es ist den Teilnehmern untersagt, untereinander Trainingsmaterialen auszutauschen. Die Nutzung der Sauna und des Massageraums ist bis auf weiteres nicht gestattet. Abstand halten gilt auch im Eingangsbereich. Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicherheitsgründen müssen verschlossene Fenster daher für die Lüftung unter Aufsicht eines Trainers geöffnet werden.
Im Gaststättenbereich gilt die 2G Regel nur geimpfte und genesenen Personen haben zutritt. Eine Ausnahme bilden die Eltern die für eine kurze Zeit (max.5 min) Ihre Kinder in die Umkleide bringen dürfen.
Für alle Mitglieder im Fitnessbereich gilt die 2G+ Regel, die also alle Trainierenden müssen neben dem Nachweis geimpft und genesen noch einen tagesaktuellen Test vorzeigen.
Reinigung
Die Reinigungsfirma „Fiedler“ bespricht die Besonderheiten mit dem Unternehmer /Vermieter (Swen Sattler) ab. Sie reinigt die Räume unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich Technik und Methoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Anforderungen durch das Infektionsschutzgesetz.
Ergänzend dazu gilt:
Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in
Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit
rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen
Bereich liegen bisher nicht vor.
Im Chikara Club steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen.
Wird eine Desinfektion im Einzelfall als notwendig erachtet, so sollte diese generell
als Wischdesinfektion mit einer kalten Lösung durchgeführt werden. Eine
Sprühdesinfektion, d.h. die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische
Einwirkung, ist weniger effektiv und auch aus Arbeitsschutzgründen bedenklich, da
Desinfektionsmittel eingeatmet werden können (ebenso bei warmer, evtl.
dampfender Desinfektionslösung).
Folgende Areale sollten besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen täglich gereinigt werden:
In allen Toilettenräumen sind ausreichend Flüssigseifenspender und
Einmalhandtücher bereitgestellt und werden regelmäßig aufgefüllt. Die
entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier sind
bereitzustellen.
Damit sich nicht zu viele Mitglieder zeitgleich in den Sanitärräumen
aufhalten, muss während der gesamten Öffnungszeit darauf geachtet werden, dass nur eine bis max. zwei Personen im Sanitärraum ist. Am Eingang der Toiletten wird durch
einen gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen, dass sich in den Toilettenräumen
stets nur einzelne (maximal 2 Personen) aufhalten dürfen.
Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. Bei
Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der
Kontamination mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine
prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind
Arbeitsgummihandschuhe zu tragen.
Beim Betreten des Chikara Clubs ist der Mindestabstand einzuhalten. Markierungen sind zu beachten. Die Hände werden mit den bereitgestellten Mitteln desinfiziert. Jeder der den Chikara Club zum Training betritt muss sich in eine Liste mit Name, Vorname, Telefonnummer, email sowie Beginn und Ende des Trainings in eine Liste eintragen. Auch nach dem Training muss gewährleistet sein, dass Abstand gehalten wird. Versetzte Trainingszeiten sollen vermeiden, dass zu viele Mitglieder, Eltern usw. sich zeitgleich im Chikara Club aufhalten.
Partnertraining kann aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit nur eingeschränkt stattfinden.
Welche Trainingsformen und Übungen durchgeführt werden, werden mit den Trainern und Trainerinnenbesprochen und den Anweisungen ist Folge zu leisten.
Mitglieder ab 60 Jahren können auf freiwilliger Basis am Training teilnehmen und sind für Ihre Kontakte selbst verantwortlich. Alle Trainer und Übungsleiter erklären sich schriftlich dazu bereit als Trainer tätig zu sein und wurden über die Verhaltensregeln belehrt.
Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19- Krankheitsverlauf höher (siehe Hinweise des Robert Koch-Instituts). https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html
Dazu zählen insbesondere Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen wie
Besprechungen werden auf das notwendige Maß begrenzt. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten. Video- oder Telefonkonferenzen sind zu bevorzugen. Trainerversammlungen und Besprechungen dürfen nur abgehalten werden, wenn sie unabdingbar sind.
Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Vereinen dem Gesundheitsamt zu melden.
Mitglieder benutzen ausschließlich ihre eigenen Ausrüstungsgegenstände. Studioeigene Materialien müssen nach der Benutzung desinfiziert werden. Gleiches gilt für die Fitnessgeräte.
Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Vereinen dem Gesundheitsamt zu melden. Alle Angestellten, Trainer und Verantwortlichen des Chikara Clubs und des Karate Vereins werden Tests zur Verfügung gestellt und diese testen sich vor Ihrem Training oder ihrem Dienstbeginn.
Der Karateverein verpflichtet sich das Hygienekonzept des Chikara Clubs zu akzeptieren. Gleichzeitig erklärt sich der Vorstand dazu bereit alle Trainer und Verantwortlichen des Vereins zu belehren.