Hygieneplan, hier speziell für COVID-19

INHALT

  1. Persönliche Hygiene
  2. Raumhygiene: Trainingsräume, Umkleiden, Gaststättenbereich, Büros, Sauna, Massageraum und Treppenhaus
  3. Hygiene im Sanitärbereich und Duschen
  4. Infektionsschutz vor dem Training
  5. Infektionsschutz beim Training
  6. Personen mit einem höheren Risiko für einen schweren COVID-19 Krankheitsverlauf
  7. Wegeführung
  8. Konferenzen und Versammlungen
  9. Meldepflicht
  10. Trainingsmaterialen und Hilfsmittel
  11. Personal und Trainer


VORBEMERKUNG

Der Chikara Club Erfurt verfügt nach § 33 ff. Infektionsschutzgesetz (IfSG) über einen betrieblichen Hygieneplan, in dem die wichtigsten Eckpunkte nach dem Infektionsschutzgesetz geregelt sind, um durch ein hygienisches Umfeld zur Gesundheit der Mitglieder, Trainer, Eltern und allen am Trainingsbetrieb Beteiligten beizutragen.

Die Verantwortlichen (UN, Vorstand, usw), Trainer und Assistenztrainer gehen dabei mit gutem Beispiel voran und sorgen zugleich dafür, dass die Mitglieder die Hygienehinweise ernst nehmen und umsetzen. Alle Beschäftigten im Studio und im Verein sowie alle weiteren regelmäßig am Trainingsbetrieb beteiligten Personen sind darüber hinaus angehalten, sorgfältig die Hygienehinweise der Gesundheitsbehörden bzw. des Robert Koch-Instituts zu beachten. Über die Hygienemaßnahmen werden die Mitglieder, Trainer und die Erziehungsberechtigten auf jeweils geeignete Weise hingewiesen.



1. PERSÖNLICHE HYGIENE

Das neuartige Coronavirus ist von Mensch zu Mensch übertragbar. Der Hauptübertragungsweg ist die Tröpfcheninfektion. Dies erfolgt vor allem direkt über die Schleimhäute der Atemwege. Darüber hinaus ist auch indirekt über die Hände, die dann mit Mund- oder Nasenschleimhaut sowie die Augenbindehaut in Kontakt gebracht werden, eine Übertragung möglich.

Wichtigste Maßnahmen zur persönlichen Hygiene:

  • Bei Krankheitsanzeichen (z.B. Fieber, trockener Husten, Atemprobleme, Verlust Geschmacks-/Geruchssinn, Halsschmerzen, Gliederschmerzen) auf jeden Fall zu Hause bleiben.
  • Mindestens 1,50 m Abstand halten.
  • Mit den Händen nicht das Gesicht, insbesondere die Schleimhäute berühren, d.h. nicht an Mund, Augen und Nase fassen.
  • Keine Berührungen, Umarmungen und kein Händeschütteln.
  • Gründliche Händehygiene (z. B. nach dem Naseputzen, Husten oder Niesen; nach der Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln; vor und nach dem Essen; nach dem Toiletten-Gang oder nach Betreten des Studios) durch:
    1. Händewaschen mit Seife für 20 – 30 Sekunden. Die Wassertemperatur hat keinen Einfluss auf die Reduktion der Mikroorganismen. Viel wichtiger sind die Dauer des Händewaschens und das Maß der Reibung beim Einseifen der Hände. (siehe auch https://www.infektionsschutz.de/haendewaschen/) oder
    2. Händedesinfektion: Das sachgerechte Desinfizieren der Hände ist dann sinnvoll, wenn ein gründliches Händewaschen nicht möglich ist. Dazu muss Desinfektionsmittel in ausreichender Menge in die trockene Hand gegeben und bis zur vollständigen Abtrocknung ca. 30 Sekunden in die Hände einmassiert werden. Dabei ist auf die vollständige Benetzung der Hände zu achten (siehe auch www.aktion-sauberehaende.de)
  • Öffentlich zugängliche Gegenstände wie Türklinken oder Handläufe möglichst nicht mit der vollen Hand bzw. den Fingern anfassen, ggf. Ellenbogen benutzen.
  • Husten- und Niesetikette: Husten und Niesen in die Armbeuge gehören zu den wichtigsten Präventionsmaßnahmen! Beim Husten oder Niesen größtmöglichen Abstand zu anderen Personen halten, am besten wegdrehen.
  • FFP2 Masken oder OP Masken: Nur diese dürfen von den Trainern und Übungsleitern getragen werden. Damit können Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz).


Diese (FFP2 /OP- Masken) muss beim Betreten des Studios und während des Aufenthalts im Gaststättenbereichs, Fluren und Treppenhausen sowie in den Toiletten getragen werden. Dies darf aber nicht dazu führen, dass der Abstand unnötigerweise verringert wird. Im Training ist das Tragen von Masken bei gewährleistetem Sicherheitsabstand nicht erforderlich. Trotz MNS oder MNB sind die gängigen Hygienevorschriften, insbesondere die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, zwingend weiterhin einzuhalten. (Die Kinder tragen während des Trainings keine Maske)

Hinweise zum Umgang mit den FFP2/OP-Masken:
Folgende Hinweise des Bundesamtes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)sind zu beachten:
  • Auch mit Maske sollte der von der WHO empfohlene Sicherheitsabstand von mindestens 1.50 m zu anderen Menschen eingehalten werden.
  • Die Hände sollten vor Anlegen der Maske gründlich mit Seife gewaschen werden.
  • Beim Anziehen einer Maske ist darauf zu achten, dass die Innenseite nicht kontaminiert wird. Die Maske muss richtig über Mund, Nase und Wangen platziert sein und an den Rändern möglichst eng anliegen, um das Eindringen von Luft an den Seiten zu minimieren.
  • Bei der ersten Verwendung sollte getestet werden, ob die Maske genügend Luft durchlässt, um das normale Atmen möglichst wenig zu behindern.
  • Eine durchfeuchtete Maske sollte umgehend abgenommen und ggf. ausgetauscht werden.
  • Die Außenseite, aber auch die Innenseite der gebrauchten Maske ist potentiell erregerhaltig. Um eine Kontaminierung der Hände zu verhindern, sollten diese möglichst nicht berührt werden.
  • Nach Absetzen der Maske sollten die Hände unter Einhaltung der allgemeinen Hygieneregeln gründlich gewaschen werden.
  • Eine mehrfache Verwendung an einem Tag (z. B. Fahrt im Bus, Bahn) ist unter Einhaltung der Hygieneregeln möglich. Eine zwischenzeitliche Lagerung erfolgt dabei trocken an der Luft (nicht in geschlossenen Behältern!), sodass Kontaminationen der Innenseite der Maske/des MNS aber auch Verschleppungen auf andere Oberflächen vermieden werden.
  • Die Maske sollte nach abschließendem Gebrauch in einem Beutel o.ä. luftdicht verschlossen aufbewahrt oder sofort gewaschen werden. Die Aufbewahrung sollte nur über möglichst kurze Zeit erfolgen, um vor allem Schimmelbildung zu vermeiden.
  • Masken sollten täglich bei mindestens 60 Grad gewaschen und anschließend vollständig getrocknet werden. Sofern vorhanden, sollten unbedingt alle Herstellerhinweise beachtet werden.



2. RAUMHYGIENE: Trainingsräume, Umkleiden, Gaststättenbereich, Büros, Sauna, Massageraum und Treppenhaus

Zur Vermeidung der Übertragung durch Tröpfcheninfektion muss auch im Training ein Abstand von mindestens 1,50 Metern eingehalten werden. Das bedeutet, dass die Teilnehmer in den Trainingsräumen entsprechend weit auseinanderstehen und damit deutlich weniger Teilnehmer pro Trainingsraum zugelassen sind als im Normalbetrieb. Abhängig von der Größe des Trainingsraums sind die Gruppeneinzuteilen, sind in der Regel maximal 10-15 Teilnehmer. Die Sportler verbleiben in der Regel während des gesamten Trainings in einem Trainingsraum. Partnertraining (im Karate Kumite und Selbstverteidigung) sind eingeschränkt möglich. Es ist den Teilnehmern untersagt, untereinander Trainingsmaterialen auszutauschen. Die Nutzung der Sauna und des Massageraums ist bis auf weiteres nicht gestattet. Abstand halten gilt auch im Eingangsbereich. Besonders wichtig ist das regelmäßige und richtige Lüften, da dadurch die Innenraumluft ausgetauscht wird. Mehrmals täglich, mindestens in jeder Pause, ist eine Stoßlüftung bzw. Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten vorzunehmen. Eine Kipplüftung ist weitgehend wirkungslos, da durch sie kaum Luft ausgetauscht wird. Aus Sicherheitsgründen müssen verschlossene Fenster daher für die Lüftung unter Aufsicht eines Trainers geöffnet werden. Im Gaststättenbereich gilt die 2G Regel nur geimpfte und genesenen Personen haben zutritt. Eine Ausnahme bilden die Eltern die für eine kurze Zeit (max.5 min) Ihre Kinder in die Umkleide bringen dürfen.
Für alle Mitglieder im Fitnessbereich gilt die 2G+ Regel, die also alle Trainierenden müssen neben dem Nachweis geimpft und genesen noch einen tagesaktuellen Test vorzeigen.

Reinigung
Die Reinigungsfirma „Fiedler“ bespricht die Besonderheiten mit dem Unternehmer /Vermieter (Swen Sattler) ab. Sie reinigt die Räume unter Berücksichtigung aktueller Entwicklungen hinsichtlich Technik und Methoden der Gebäudereinigung und rechtlicher Anforderungen durch das Infektionsschutzgesetz.

Ergänzend dazu gilt:
Generell nimmt die Infektiosität von Coronaviren auf unbelebten Oberflächen in Abhängigkeit von Material und Umweltbedingungen wie Temperatur und Feuchtigkeit rasch ab. Nachweise über eine Übertragung durch Oberflächen im öffentlichen Bereich liegen bisher nicht vor.
Im Chikara Club steht die Reinigung von Oberflächen im Vordergrund. Dies gilt auch für Oberflächen, welchen antimikrobielle Eigenschaften zugeschrieben werden, da auch hier Sekrete und Verschmutzungen mechanisch entfernt werden sollen. Wird eine Desinfektion im Einzelfall als notwendig erachtet, so sollte diese generell als Wischdesinfektion mit einer kalten Lösung durchgeführt werden. Eine Sprühdesinfektion, d.h. die Benetzung der Oberfläche ohne mechanische Einwirkung, ist weniger effektiv und auch aus Arbeitsschutzgründen bedenklich, da Desinfektionsmittel eingeatmet werden können (ebenso bei warmer, evtl. dampfender Desinfektionslösung).

Folgende Areale sollten besonders gründlich und in stark frequentierten Bereichen täglich gereinigt werden:

  • Türklinken und Griffe (z.B. an Schubladen- und Fenstergriffe) sowie der Umgriff der Türen,
  • Treppen- & Handläufe,
  • Fitnessgeräte,
  • Lichtschalter,
  • Tische, Stühle, Tresen, Telefone, Kopierer



3. HYGIENE IM SANITÄRBEREICH, UMKLEIDEN UND DUSCHEN

In allen Toilettenräumen sind ausreichend Flüssigseifenspender und Einmalhandtücher bereitgestellt und werden regelmäßig aufgefüllt. Die entsprechenden Auffangbehälter für Einmalhandtücher und Toilettenpapier sind bereitzustellen.
Damit sich nicht zu viele Mitglieder zeitgleich in den Sanitärräumen aufhalten, muss während der gesamten Öffnungszeit darauf geachtet werden, dass nur eine bis max. zwei Personen im Sanitärraum ist. Am Eingang der Toiletten wird durch einen gut sichtbaren Aushang darauf hingewiesen, dass sich in den Toilettenräumen stets nur einzelne (maximal 2 Personen) aufhalten dürfen.
Toilettensitze, Armaturen, Waschbecken und Fußböden sind täglich zu reinigen. Bei Verschmutzungen mit Fäkalien, Blut oder Erbrochenem ist nach Entfernung der Kontamination mit einem Desinfektionsmittel getränkten Einmaltuch eine prophylaktische Scheuer-Wisch-Desinfektion erforderlich. Dabei sind Arbeitsgummihandschuhe zu tragen.



4. INFEKTIONSSCHUTZ VOR UND NACH DEM TRAINING

Beim Betreten des Chikara Clubs ist der Mindestabstand einzuhalten. Markierungen sind zu beachten. Die Hände werden mit den bereitgestellten Mitteln desinfiziert. Jeder der den Chikara Club zum Training betritt muss sich in eine Liste mit Name, Vorname, Telefonnummer, email sowie Beginn und Ende des Trainings in eine Liste eintragen. Auch nach dem Training muss gewährleistet sein, dass Abstand gehalten wird. Versetzte Trainingszeiten sollen vermeiden, dass zu viele Mitglieder, Eltern usw. sich zeitgleich im Chikara Club aufhalten.



5. INFEKTIONSSCHUTZ WÄHREND DES TRAININGS

Partnertraining kann aus Gründen des Infektionsschutzes derzeit nur eingeschränkt stattfinden.
Welche Trainingsformen und Übungen durchgeführt werden, werden mit den Trainern und Trainerinnenbesprochen und den Anweisungen ist Folge zu leisten.



6. PERSONEN MIT EINEM HÖHEREN RISIKO FÜR EINEN SCHWEREN COVID- 19-KRANKHEITSVERLAUF

Mitglieder ab 60 Jahren können auf freiwilliger Basis am Training teilnehmen und sind für Ihre Kontakte selbst verantwortlich. Alle Trainer und Übungsleiter erklären sich schriftlich dazu bereit als Trainer tätig zu sein und wurden über die Verhaltensregeln belehrt.
Bei bestimmten Personengruppen ist das Risiko für einen schweren COVID-19- Krankheitsverlauf höher (siehe Hinweise des Robert Koch-Instituts). https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogruppen.html

Dazu zählen insbesondere Menschen mit vorbestehenden Grunderkrankungen wie

  • Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
  • chronische Erkrankungen der Lunge (z. B. COPD)
  • chronischen Lebererkrankungen
  • Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
  • Krebserkrankungen
  • ein geschwächtes Immunsystem (z. B. aufgrund einer Erkrankung, die mit einer Immunschwäche einhergeht oder durch die regelmäßige Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr beeinflussen und herabsetzen können, wie z.B. Cortison) Mitgliedern, die unter einer oder mehreren Vorerkrankungen leiden, wird empfohlen zuhause zu bleiben. Gleiches gilt, wenn im Haushalt Personen (Eltern, Geschwisterkinder) mit einem höheren Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf leben.



8. BESPRECHUNGEN UND VERSAMMLUNGEN

Besprechungen werden auf das notwendige Maß begrenzt. Dabei ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten. Video- oder Telefonkonferenzen sind zu bevorzugen. Trainerversammlungen und Besprechungen dürfen nur abgehalten werden, wenn sie unabdingbar sind.



9. MELDEPFLICHT

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Vereinen dem Gesundheitsamt zu melden.



10. TRAININGSUNTENSILIEN UND HILFSMITTEL

Mitglieder benutzen ausschließlich ihre eigenen Ausrüstungsgegenstände. Studioeigene Materialien müssen nach der Benutzung desinfiziert werden. Gleiches gilt für die Fitnessgeräte.



11. Personal und Trainer

Aufgrund der Coronavirus-Meldepflichtverordnung i. V. m. § 8 und § 36 des Infektionsschutzgesetzes ist sowohl der Verdacht einer Erkrankung als auch das Auftreten von COVID-19 Fällen in Vereinen dem Gesundheitsamt zu melden. Alle Angestellten, Trainer und Verantwortlichen des Chikara Clubs und des Karate Vereins werden Tests zur Verfügung gestellt und diese testen sich vor Ihrem Training oder ihrem Dienstbeginn.



Hygienemaßnahmen im Chikara Club Erfurt und allen Außenstellen des Karate Dojo Chikara Club Erfurt e.V. ab dem 15.11.2021

Vorgaben zum anstehenden Trainingsbetrieb

  • Das Training findet für alle Kinder bis 6 Jahre ohne Einschränkung statt.
  • Das Training für Kinder und Jugendlichen findet unter der Vorgabe 3G, also geimpft, genesen und getestet (Schultests statt), diese Regel gilt auch für den Reha-Sport im Verein
  • Am Training ab 18 Jahre dürfen nur noch Mitglieder nach dem 2G (geimpft und genesen) Prinzip teilnehmen.
  • Alle Teilnehmer haben sich in der Anwesenheitsliste mit Begleitperson einzutragen.
  • Jeder Teilnehmer hat vor und nach dem Training seine Hände zu desinfizieren.
  • Jeder Trainer hat vor dem Training einen Corona Test, Impfbestätigung oder Genesung mit Unterschrift zu dokumentieren.
  • Trainer tragen die Mund-Nasen-Bedeckung mit OP-Masken (werden vom Verein zur Verfügung gestellt) oder FFP2-Masken die ganze Zeit
  • Einzelnutzung WC´s
  • Es darf in den Trainingseinheiten kein Kontaktsport ausgeübt werden
  • Der Verein und dessen Mitglieder orientieren sich an dem Hygienekonzept des Chikara Club Erfurt und Vorgaben der Reglungen in den Städten und Gemeinden wo der Verein Außenstellen betreibt.


Sonstiges

  • Die Maßnahmen des Infektionsschutzes und Verhaltensrichtlinien werden an alle Teilnehmer kommuniziert
  • Einsatz von Aushängen vor Ort
  • Kontrolle der Maßnahmen durch den Hygienebeauftragten
  • Das vorliegende Hygienekonzept umfasst und berücksichtigt alle aktuellen Vorgaben des LSB Thüringen im Bereich Breitensport und wurde in enger Abstimmung mit dem Stadtsportbund erstellt
  • Das Hygienekonzept wird tagesaktuell an die Beschlüsse des Landes Thüringen angepasst
  • Die Trainingszeiten und Trainingsgruppen werden in einem separaten Trainingsplan aufgeführt

Der Karateverein verpflichtet sich das Hygienekonzept des Chikara Clubs zu akzeptieren. Gleichzeitig erklärt sich der Vorstand dazu bereit alle Trainer und Verantwortlichen des Vereins zu belehren.



Jeder Besucher muss sich beim Betreten des Chikara Club Erfurt beim Personal melden!

Für den Karateverein
Frank Sattler
1. Vorsitzender des KDCE
Telefon: 0361 5626941


Chikara Club Erfurt
Swen Sattler
Geschäftsführer und Eigentümer
Telefon: 0361 5626941